Bericht der Gemeinderatssitzung vom 02.03.2020
1. | Genehmigung der Niederschrift vom 10.02.2020
Die Niederschrift wurde genehmigt. |
2. | Bauleitplanung Nachbargemeinden |
2.1 | Bauleitplanung Nachbargemeinden-6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Baar-Ebenhausen, Stellungnahme im Verfahren nach § 4 a Abs.3 i.V.m. § 4 Abs.2 BauGB
Hierzu haben die Gemeinderäte keinen Einwand. |
2.2 | Bauleitplanung Nachbargemeinden- Bebauungsplan Nr.53 “ – Hohenwart „Sondergebiet Einkaufsmarkt“, Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs.2 BauGB
Da dies für Karlskron keinen Einfluss hat, gab es keine Einwände. |
3. | Änderung des Beschlusses über die Straßenbezeichnung für das Gewerbegebiet „Brautlach III“ vom 10.02.2020
In der vergangenen Sitzung wurde die Straßenbezeichnung für das Gewerbegebiet „Brautlach III“ auf „Münchener Straße“ festgelegt. Wie bereits bekannt siedelt sich die Firma Wack in Baar-Ebenhausen an. Hier könnte es dann zu Missverständnissen kommen, da es bereits eine Münchener Straße an der Hauptstraße in Ebenhausen gibt. Aus diesem Grund wurde die Straßenbezeichnung auf „Untere Au“ geändert. |
4. | Kindertageseinrichtungen – Änderung der Benutzungssatzung vom 08.04.2019
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt. Hintergrund der notwendigen Benutzungssatzung der Kindertageseinrichtungen sind folgende: Seit 01.03.2020 besteht eine gesetzliche Impfpflicht gegen Masern. Dies muss in die Benutzungssatzung mit aufgenommen werden. Vorschlag der Gemeindeverwaltung wäre gewesen, die Benutzungssatzung in § 3 Abs. 8 wie folgt zu ändern: „Für jedes Kind sind vor seiner Aufnahme in die Tageseinrichtung eine Teilnahmebestätigung an der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung (U-Untersuchung), ein Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern und ein Nachweis einer ärztlichen Impfberatung zu erbringen.“ Die Gemeinderäte haben sich über diesen Satz nicht einigen können, weil es vorkommen könnte, dass aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung möglich ist und bei wortwörtlicher Auslegung der Satzung das Kind sonst abgelehnt werden müsste. Bürgermeister Kumpf erklärte, dass es bei Sondersituationen sicherlich auch Bestätigungen vom Arzt geben würde und so das Kind trotzdem aufgenommen werden könnte. Eine rechtliche Bewertung, wie mit solchen Fällen umzugehen ist, wird eingeholt. In der kommenden Sitzung soll die Benutzungssatzung dann beschlossen werden.
Ebenso sollte eine Änderung der Benutzungssatzung § 9 Abs. 1 folgendermaßen geändert werden: „Die Personensorgeberechtigten können das Betreuungsverhältnis mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich bei der Leitung der Tageseinrichtung kündigen, wobei einer Kündigung zum 31.07. eines Jahres nicht möglich ist. Eine Kündigung vor Beginn des Betreuungsverhältnisses ist nur mit Fristlauf ab dem vereinbarten Beginn des Betreuungsverhältnisses möglich. Etwaige Vorgruppen, Hospitationen etc., vor diesem Zeitpunkt begründen kein Betreuungsverhältnis.“ Hintergrund für die angedachte Änderung ist, dass in den Tageseinrichtungen Kinder an den Anmeldetagen (die jährlich im Frühjahr sind) angemeldet werden, die Einrichtungen aufgrund dieser Anmeldungen die Plätze verplanen und einige Monate später einige Kinder trotz vorheriger Anmeldung die Einrichtung nicht besuchen/ den Platz in Anspruch nehmen. Diese sogenannten Leeranmeldungen sollten durch die Änderung der Satzung vermieden werden, so dass die Einrichtungen gemäß dem wirklichen Betreuungsbedarf die Kinder richtig einplanen können und ggf. Absagen reduziert / vermieden werden können. |
5. | Kindertageseinrichtungen – Änderung der Gebührensatzung vom 08.04.2019
Bei diesem Tagesordnungspunkt ging es nur um eine redaktionelle Anpassung in § 7 Abs. 3: „Bei gleichzeitigem Besuch von zwei oder mehr Kindern einer Familie in derselben Tageseinrichtung für Kinder der Gemeinde Karlskron reduziert sich die Benutzungsgebühr für das zweite Kind um 10,– €. Besuchen gleichzeitig mehr als zwei Kinder dieselbe Tageseinrichtung der Gemeinde Karlskron müssen die Benutzungsgebühren nur für zwei Kinder bezahlt werden. Es entfallen die Benutzungsgebühren für das Kind / die Kinder mit der niedrigsten zu zahlenden Gebühr.“ Früher war der Satz „in einer Tageseinrichtung“ und wurde auf „in derselben Tageseinrichtung“ geändert, da es in der Gemeinde mehrere Tageseinrichtungen gibt und somit zu Missverständnissen geführt hätte. |
6. | Anfrage der CLK-Fraktion über den aktuellen Stand der Ortsumfahrung Karlskron – Pobenhausen
Die CLK hatte eine Anfrage über den aktuelle Stand der Ortsumfahrung Karlskron – Pobenhausen. Diese Fragen hätten eigentlich alle Gemeinderatsmitglieder selbst beantworten können, denn alle Informationen wurden in einigen öffentlichen Sitzungen bereits seit mehreren Jahren bekanntgegeben. Bürgermeister Kumpf ging aber gerne nochmals auf die einzelnen Fragen des Antrages ein und hatte folgende Aussagen dazu: 1. Welche Kosten sind bereits für die Planung der Umgehung entstanden: Die bisherigen Ausgaben belaufen sich für Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und landschaftsplanerische Leistungen auf ca. 350 TEUR, noch offen sind ein Resthonorar aus der Planungsstufe 1 von ca. 177,5 TEUR -> incl. vorheriger Machbarkeitsstudien der Jahre 2009 – 2014 (ca. 58,3 TEUR) und Kosten für das VOF-Verfahren der Jahre 2015 – 2016 (ca. 19,5 TEUR) etc., sind es gerundet ca. 600 TEUR. 2. In welcher Planungsstufe befindet sich das Projekt: Die Planungsstufe 1 (Grundlagenermittlung und Voruntersuchungen) wurde mittlerweile abgeschlossen. Die Leistungsphase III wurde noch nicht beantragt. 3. Welchen Standpunkt vertritt die Stadt Ingolstadt: Im April 2019 fand ein Gespräch zwischen Bürgermeister Stefan Kumpf und dem Oberbürgermeister Dr. Christian Lösel, den Stellvertretern sowie dem staatlichen Bauamt statt. Mit der Stadt Ingolstadt wird eng zusammengearbeitet, so dass künftig Gespräche mit der von der Regierung von Oberbayern befürworteten Variante 3 c stattfinden können. 4. Mit welchen Gesamtkosten wird aktuell gerechnet: Lt. Kosteneinschätzung der Voruntersuchtung belaufen sich die geschätzten Kosten für die Variante 3 c bei ca. 17,645 Mio EUR (inbegriffen sind 1,506 Mio EUR Grunderwerb – siehe Frage 5.) 5. Wie hoch werden die Kosten für den Grunderwerb geschätzt: In den Gesamtkosten (siehe vorherigen Punkt) wird mit Grunderwerbskosten in Höhe von ca. 1,506 Mio EUR gerechnet (Ansatz 10 EUR /m²). 6. Mit welchem Betrag wird die Gemeinde aufkommen müssen: Es gibt eine Förderzusage von der Regierung von Oberbayern in Höhe von 85% der zuwendungsfähigen Kosten. Eine verbindliche Festlegung der Förderhöhe ist aber erst bei Vorliegen des entscheidungsreifen Zuwendungsantrags möglich -> das geht erst nach Leistungsphase III und IV und wenn das Baurecht durch ein Planfeststellungsverfahren geschaffen ist. Bei Berücksichtigung der Förderung gemäß Zusage verbleiben zum Schluss für die Gemeinde Karlskron ein Betrag von geschätzt 5 Mio. EUR. 7. Welche Zahlungen kommen auf die Gemeinde zu, wenn die Planungen eingestellt werden: Die Ortsumfahrung Karlskron-Pobenhausen ist für die Gemeinde ein wichtiges Projekt, um die Kreisstraße aus dem Ort zu bekommen und somit die Lebensqualität im Ort zu verbessern. Somit sehen wir keinen Grund, diese Planungen einzustellen. Um aber die Frage trotzdem zu beantworten: Falls die Planungen eingestellt werden würden, müsste die Gemeinde Karlskron nur das Resthonorar der Planungsstufe 1 begleichen (Ende Leistungsphase II – siehe Frage 1). Der Freistaat Bayern trägt zwei Drittel der hierfür entstandenen Planungskosten. |
7. | Baugebiet Straßäcker – Gestaltung Kreisverkehr
Bei diesem Tagesordnungspunkt wurde besprochen, ob der Kreisverkehr mit Rasen begrünt oder mit einem Kunstwerk versehen werden soll. Letztendlich wird es ein ganz normaler Kreisverkehr mit Blumengestaltung. |
8. | Anfragen und Mitteilungen
Hier gab es keine Punkte zu besprechen. |
Die nächste Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am 23.03.2020 um 19 Uhr sein -> Update: verschoben auf voraussichtlich 30.03.2020 um 19:30 Uhr