Bericht der Gemeinderatssitzung vom 06.05.2019

1. Genehmigung der Niederschrift vom 08.04.2019

Wurde durch den Gemeinderat genehmigt.

2. Sporthalle Karlskron Sachstandsbericht

Dem Gemeinderat wurden seither montierte / fertiggestellte sowie die noch offenen Bauabschnitte erläutert. Diese Erläuterungen hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die geplante Sachverständigenabnahme für den Bereich Brandschutz wird für Ende Juni 2019 geplant.

3. Bauleitplanung

3.1. Bauleitplanung – 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das “GE/SO nördlich der Hauptstraße, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs.1 u. § 4 Abs.1 BauGB, Prüfung der vorgebrachten Anregungen und Billigung

Frau Beyrich von TB Markert Stadtplaner und die Landschaftsarchitekten erläuterten die Bauleitplanung.

Die Beschlussfassungen werden durch den Gemeinderat einstimmig genehmigt.

3.2. Bauleitplanung-BP-Nr.43 GE/SO Einzelhandel “Nördlich der Hauptstraße”- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs.1 u. § 4 Abs.1 BauGB, Prüfung der vorgebrachten Anregungen und Billigung

Die Beschlussfassungen werden durch den Gemeinderat einstimmig genehmigt.

4. Bauangelegenheiten

4.1. Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, Bauort: Fl-Nr.499 Tf Gmkg Karlskron, nähe Riedelstraße, Mändlfeld

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.

4.2. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garagen, Bauort:Fl-Nr.2202/2 Gmkg Adelshausen, Walding 14, Walding

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.

4.3. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.37 Gmkg Adelshausen, Schloßstr.10, Adelshausen

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.

4.4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines überdachten Freisitzes, Bauort: Fl-Nr. 674/9 Gmkg Karlskron, Am Wirtsweiher 20, Grillheim

Der Gemeinderat beschließt, der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu den Abstandsflächen, der Dachneigung, Dachform und Dacheindeckung, zuzustimmen. Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen zu dem Vorbescheidsantrag.

4.5. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen, Bauort: Fl-Nr.108/6 Gmkg Karlskron, nähe Hauptstraße, Karlskron

Der Gemeinderat genehmigt dem Antrag auf Vorbescheid.

4.6. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides auf Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.464/5 Gmkg Karlskron, nähe Wiesenstraße, Mändlfeld

Der Gemeinderat genehmigt für die Verlängerung des Vorbescheides.

5. Bauleitplanung Nachbargemeinden

5.1. Gemeinde Baar-Ebenhausen; Integriertes Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für die Ortsteile Baar, Ebenhausen und Ebenhausen-Werk, Stellungnahme im Verfahren nach § 171 e Abs.4 i.V.m. § 137 BauGB

Der Gemeinderat hat sich mit dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Gemeinde Baar-Ebenhausen befasst. Durch dieses Konzept werden die Belange der Gemeinde Karlskron nicht berührt, daher werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

5.2. Gemeinde Baar-Ebenhausen; Aufstellung Bebauungsplan Nr.35 “Gewerbegebiet Ebenhausen Nord-West” (vormals Bebauungsplan Nr.23 “Gewerbegebiet Brautlach-Süd), Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs.2 BauGB

Der Gemeinderat hat sich mit der Abwägung und Beschlussfassung der Gemeinde Baar-Ebenhausen vom 26.03.2019 befasst und hält an seiner Stellungnahme vom 17.12.2018 fest.

Die Erschließung wird im Benehmen mit der Gemeinde Karlskron geregelt. Das Bodengutachten wird eingesehen. Weitere Einwendungen im öffentlichen Interesse bleiben vorbehalten.

6. Verlängerung des Jahresauftrages 2019 für Straßensanierungen im Gemeindebereich

Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung des Jahresauftrages für Straßensanierungen an die Firma Swietelsky aus Karlskron zu.

7. Auftragsvergabe Deckschichtarbeiten Gewerbegebiet Hauptstr. West I

Der Gemeinderat stimmt einer Vergabe der Deckschichtarbeiten an die Firma STRABAG AG aus Ernsgaden zu.

8. Haushaltsplan 2019 – Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde

Mit Schreiben vom 03.04.2019 nimmt das Landratsamt Neuburg – Schrobenhausen zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung 2019 Stellung. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Das Schreiben wurde den Gemeinderäten mit der Sitzungsladung zur Kenntnis gegeben.