Neuigkeiten

Bericht der Gemeinderatssitzung vom 08.04.2019

1. Genehmigung der Niederschrift vom 11.03.2019

Wurde durch den Gemeinderat genehmigt.

2. Genehmigung der Niederschrift vom 18.03.2019

Wurde durch den Gemeinderat genehmigt.

3. Bauanträge

3.1 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.123/4 Gmkg Adelshausen, Am Waldrand 17, Adelshausen

Wurde durch den Gemeinderat genehmigt.

3.2 Bauantrag zum Umbau eines bestehenden Einfamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus, Bauort: Fl-Nr.607 Gmkg Karlskron, Aretinstr. 48, Brautlach

Wurde durch den Gemeinderat genehmigt.

3.3 Antrag auf isolierte Befreiung zum Bau eines Gartenhauses, Bauort: Fl-Nr.385 Gmkg Pobenhausen, Arnbachstr,24, Pobenhausen

Wurde durch den Gemeinderat genehmigt.

3.4 Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten, Doppelgarage und 2 Stellplätzen, Bauort:Fl-Nr.674 Gmkg Karlskron, Am Wirtsweiher 22, Grillheim

Der Tagesordnungspunkt wurde mangels Unterlagen gestrichen.

4. Bauleitplanung Nachbargemeinden

4.1 Aufstellung Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Breitenau“ mit 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs.3 BauGB, Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs.2 BauGB

Keine Einwände durch den Gemeinderat.

4.2 Aufstellung Bebauungsplan „Solarpark Brunnen III“ mit 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs.3 BauGB, Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs.2 BauGB

Keine Einwände durch den Gemeinderat.

4.3 Aufstellung Bebauungsplan Nr.23 „Östlich der Neuburger Straße, südlich der Siedlung“, Stellungnahme im Verfahren nach § 13 Abs.2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs.2 BauGB

Keine Einwände durch den Gemeinderat.

5. Kindertageseinrichtungen – Erlass einer Benutzungssatzung

Wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Hier könnt ihr die Benutzungssatzung KiTa Karlskron als PDF downloaden.

6. Kindertageseinrichtungen – Erlass einer Gebührensatzung

Die Gebührensatzung wurde bereits durch den Finanzausschuss (in dem alle Parteien vertreten sind) einstimmig beschlossen und durch den Gemeinderat per 08.04.2019 genehmigt.

In der Gemeinde Karlskron werden ab 01.09.2019 die Kindergartengebühren sowie die Kinderkrippengebühren angepasst. Die Gebühren staffeln sich beim Kindergarten von 70 € (Buchungszeit 4 – 5 Stunden) bis zu 140 € (Buchungszeit 9 – 10 Stunden). Der Beitragszuschuss der Bayerischen Staatsregierung (siehe Punkt 7.) ist hier noch nicht mit berücksichtigt und entlastet somit die Eltern.

Die Gebühren bei der Kinderkrippe staffeln sich von 120 € (Buchungszeit 3 – 4 Stunden) bis zu 250 € (9 – 10 Stunden).

Das Spielgeld und das Getränkegeld (ausgenommen Essensgeld) sind in der monatlichen Buchungsgebühr enthalten. Die Gebühren für die Benutzung einer Tageseinrichtung werden künftig für 12 Monate enthoben.

Bei gleichzeitigem Besuch von zwei oder mehr Kindern einer Familie in der selben Tageseinrichtung reduziert sich die Benutzungsgebühr für das zweite Kind um 10 €. Besuchen gleichzeitig mehr als zwei Kinder eine Tageseinrichtung, müssen die Benutzungsgebühren nur für zwei Kinder bezahlt werden, so dass die Benutzungsgebühren für das Kind bzw. die Kinder mit der niedrigsten zu zahlenden Gebühr entfallen.

Sonderfälle bei den Gebühren, die bereits seit ein paar Jahren umgesetzt sind, hätten ein paar Mitglieder anderer Fraktionen wieder in Frage gestellt. Letztendlich wurde die Gebührenanpassung ab dem dritten Lebensjahr und somit Reduzierung auf Kindergartenniveau weiterhin genehmigt: Für Kinder ab drei Jahren, die die Kinderkrippe besuchen, wird die Gebühr entsprechend des Kindergartens erhoben. Im Gegenzug gilt für Kleinkinder unter drei Jahren, die den Kindergarten besuchen, die Berechnung der entsprechenden Gebühr von der Kinderkrippe. Die Gebührenanpassung erfolgt ab dem ersten vollen Monat nach der Vollendung des dritten Lebensjahres.

Weitere Details können in der Gebührensatzung nachgelesen werden. Hier gibt es die Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Karlskron über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen als PDF.

7. Kindertageseinrichtungen – Elternbeitragsentlastung ab 01.04.2019

Wurde durch den Gemeinderat genehmigt.

Durch folgendes Schreiben wurden die Eltern der Kindergartenkinder bereits informiert:

Das Gesetz der Bayerischen Staatsregierung erlangt erst Gültigkeit, wenn der Landtag Mitte Mai zustimmt. Davon wird aber ausgegangen, so dass die Gemeinde Karlskron bereits die Regelung der Beitragsbezuschussung bis zu 100 € pro Kind und Monat rückwirkend zum 01. April 2019 durchführen wird. Somit geht die Gemeinde für einige Monate mit 7.800 € in Vorleistung. Dies ist für unseren Bürgermeister Stefan Kumpf ein „überschaubares Risiko“, so dass die Eltern bereits ab April finanziell entlastet werden.

8. Jahresrechnung 2018 – Vorlage nach Art. 102 Abs. 2 GO-Rechenschaftsbericht

Wurde durch den Gemeinderat genehmigt.

9. Behandlung der in den Bürgerversammlungen 2019 vorgebrachten Anregungen

Die Anregungen der Bürger aus den drei Bürgerversammlungen werden nach und nach erledigt. Darunter sind u.a. Themen wie Schlaglöcher und Ausbesserungsmaßnahmen bei Spielplätzen.

Dies wurde auch durch den Gemeinderat genehmigt.

10. Themen aus der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 14.02.2019

10.1 Friedhofsmauer Adelshausen

Wurde durch den Gemeinderat genehmigt.

11. Sporthalle Karlskron

11.1 Bekanntgabe der Auftragsvergaben – Gewerk 023, Schreinerarbeiten

Wurde durch den Gemeinderat genehmigt.

11.2 Sporthalle Karlskron – Betreiber der Photovoltaik-Anlage

Wurde durch den Gemeinderat genehmigt.

Für euch in der Sitzung: Josef Pramsohler